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Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kinologischen
Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin,
Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.
Schutzhund
Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung
durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH/VPG) erfolgreich
abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.
Die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können
prinzipiell Hunde aller Rassen absolvieren.
Fährtenarbeit - Abteilung -A
Bei
der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur
während der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz
seines Geruchssinns Gegenstände finden muss. Somit wird unter Beachtung von
Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und
Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult.
Gehorsam - Abteilung B
Die
Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines
Hundes. Sie ist Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu
Stufe III immer anspruchsvoller. Hier müssen Hund und Hundeführer Harmonie und
Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz,
Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.
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Schutzdienst - Abteilung C -
Bei
der Ausbildung im Schutzhundesport werden verschiedene Triebe des Hundes
ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und
Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist
auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle
auffällig werden.
Schnuppern Sie doch mal 1 Stunde kostenlos rein!
Anforderungen: kompletter Impfschutz und Hundehaftpflichtversicherung
(bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hunde ohne Versicherung nicht
unterrichtet werden)
Download:
Prüfungsordnung
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