VPG 1-3

Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kinologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.

Schutzhund

Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH/VPG) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.

Die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können prinzipiell Hunde aller Rassen absolvieren.

Fährtenarbeit - Abteilung -A

Fährtenbarbeit, Abt. ABei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur während der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchssinns Gegenstände finden muss. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult.

Gehorsam - Abteilung B

Sprung über die HürdeDie Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu Stufe III immer anspruchsvoller. Hier müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

Schutzdienst - Abteilung C -

SchutzdienstBei der Ausbildung im Schutzhundesport werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.

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Anforderungen: kompletter Impfschutz und Hundehaftpflichtversicherung (bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hunde ohne Versicherung nicht unterrichtet werden)

Download: Prüfungsordnung

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